SONDERPÄDAGOGISCHER DIENST

Der Sonderpädagogische Dienst der Hansjakob-Schule ist ein kostenfreies Beratungs- und Unterstützungsangebot für Eltern, Erzieherinnen oder Lehrkräfte.


Er kann in Anspruch genommen werden für Kinder, die kurz vor der Einschulung stehen oder bereits in der Schule sind und deutliche Auffälligkeiten in ihrer Entwicklung zeigen und/oder umfassende und andauernde Schwierigkeiten im Lernen und/oder Verhalten haben. 


Die Arbeit des Sonderpädagogischen Dienstes kann dann erfolgreich sein, wenn sie rechtzeitig angefragt wird und die Zusammenarbeit aller Beteiligten in einer offenen und vertrauensvollen Atmosphäre stattfindet. 

Der Sonderpädagogische Dienst der Hansjakob-Schule besteht aus einem Team erfahrener Sonderpädagoginnen. Sie unterliegen der Schweigepflicht.


Zu den Aufgaben und Zielen der Arbeit gehört vorrangig, den schulischen Lernerfolg für das betreffende Kind zu gewährleisten. Die Arbeit ist zweistufig gegliedert in die „Beratende und unterstützende Kooperation“ und die Klärung, ob ein Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot besteht, das sog. „Feststellungsverfahren“.


Beratende und unterstützende Kooperation

Im ersten Schritt hat der Sonderpädagogische Dienst eine beratende und unterstützende Funktion. 


Im Rahmen der Kooperation beobachtet eine Sonderpädagogin das Kind in der Kita bzw. im Unterricht, klärt Fragen zur Vorgeschichte und ermittelt, worin die Probleme des Kindes liegen und welcher Unterstützungsbedarf besteht. Gemeinsam mit den beteiligten Eltern, Erzieher/innen bzw. Lehrkräften und manchmal auch weiterer außerschulischer Experten wird ein individueller Lern- und Entwicklungsplan erarbeitet, in dem konkrete Fördermaßnahmen benannt werden. 


Alle Maßnahmen der beratenden, unterstützenden Kooperation sollen dem Kind helfen, den Anforderungen der allgemeinen Schule gerecht zu werden.


Wenn Sie ein Kind melden wollen, schicken Sie uns zur Kontaktaufnahme bitte den vollständig ausgefüllten Vorbericht zusammen mit der Schweigepflichtsentbindung per Fax, E-Mail oder Post. Bitte beschreiben Sie das Kind mit seinen Auffälligkeiten sehr genau.

FESTSTELLUNGSVERFAHREN

Wenn zu vermuten ist, dass kooperative Maßnahmen nicht ausreichen und das Kind den Anforderungen der allgemeinen Schule nicht folgen kann, können in einem zweiten Schritt die Eltern bzw. die Kita/Schule einen Antrag auf Feststellung eines sonderpädagogischen Bildungsangebots stellen. 


In der Folge beauftragt das Staatliche Schulamt Offenburg eine Sonderpädagogin oder einen Sonderpädagogen mit der Sonderpädagogischen Diagnostik und der Erstellung eines Sonderpädagogischen Gutachtens. 



Ziel ist, den für das Kind geeigneten Lernort zu finden.


Im Dialog mit Eltern, Erzieherinnen oder Erzieher, Lehrkräften und im Austausch mit außerschulischen Partnern, Therapeuten, Ärzten, Sozialen Diensten werden Förderkonzepte erarbeitet und der geeignete Lernort beschrieben. 

Am Ende der Anspruchsklärung werden die Eltern in einem Gespräch über die Ergebnisse und Inhalte des Gutachtens informiert. Das Gesprächsprotokoll, sowie der Wunsch der Eltern bezüglich des zukünftigen Lernorts werden in das Gutachten mit aufgenommen. Das fertige Gutachten wird an das Staatliche Schulamt Offenburg weitergeleitet, welches ggf. den Anspruch auf ein Sonderpädagogisches Bildungsangebot feststellt.


Besteht ein Anspruch, können die Eltern wählen, ob ihr Kind in einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) oder in einem inklusiven Bildungsangebot der allgemeinen Schule unterrichtet werden soll. Bei inklusivem Beschulungswunsch weist nach einer Bildungswegekonferenz das Staatliche Schulamt Offenburg den zukünftigen Lernort des Kindes zu.

FORMULARE

Wenn Sie ein Kind melden wollen, schicken Sie uns zur Kontaktaufnahme bitte den vollständig ausgefüllten Vorbericht zusammen mit der Schweigepflichtsentbindung per Fax, E-Mail oder Post. Bitte beschreiben Sie das Kind mit seinen Auffälligkeiten sehr genau.


Die Formulare stehen hier zum Download bereit:

Anleitung • Pädagogischer Bericht
Vorbericht • Feststellungsverfahren
Datenblatt • Pädagogischer Bericht
Antrag • Erziehungsberechtigte
Schweigepflichtsentbindung • Feststellungsverfahren
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