Die Förderung von Schülern und Schülerinnen mit besonderem Förderbedarf ( im Lesen, Rechtschreiben, Mathematik, bei mangelnden Kenntnissen der deutschen Sprache, bei besonderen Problemen im Verhalten und in der Aufmerksamkeit, bei chronischen Erkrankungen, bei Behinderungen oder bei einer Hochbegabung) ist Aufgabe aller Schularten (Verwaltungsvorschrift vom 22. August 2008 (K.u.U. S. 149) und somit zunächst Angelegenheit der allgemeinen Schule unter Einbeziehung der Eltern. Daneben können weitere schulische und außerschulische Einrichtungen, z.B. Maßnahmen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGBVIII)über das Jugendamt in die Fördermaßnahmen eingebunden werden.
unterstützt die Grund- und Hauptschulen im Einzugsgebiet bei der Förderung von Kindern mit Lernschwierigkeiten, wenn aufgrund einer Behinderung oder aufgrund besonderer Entwicklungsprobleme ein sonderpädagogischer Förderbedarf oder deutliche Anhaltspunkte dafür vorliegen
Mitarbeiterinnen: Marianne Thoma, Yvonne Canu und Petra Klink
Eltern können jederzeit ein Kooperations- oder Umschulungsverfahren beantragen. Bitte wenden Sie sich dazu an die Klassenlehrperson oder die Schulleitung Ihrer Schule.
Lehrer können mit dem Einverständnis der Eltern jederzeit bei uns Kooperationsverfahren beantragen. Füllen Sie dazu bitte den Pädagogischen Vorbericht aus, drucken ihn aus und senden Sie uns diesen Bericht mit der Einverständniserklärung (Schweigepflichtsentbindung und Einwilligung der Personenberechtigten) der Eltern zu.